Aus einer juristischen Fachzeitschrift:„So können etwa leicht zu vermeidende Rechtschreibfehler, so genannte „Tipper“, ungeahnte sowie z.T. schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere dann, wenn die Schreibweise auch einer Rechtsformel entspricht, wie sich am Beispiel der „Salvatorischen Klausel“ veranschaulichen lässt: 2013 entschied das Amtsgericht Hannover, dass der Vertrag eines lokalen Veranstalters unwirksam ist. Mit der so…